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Potenzmittel: Viagra, Cialis, Levitra & Co.

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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #1  
Alt 13.12.2008, 20:58
ribo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 5
Unglücklich Ordnungswidrigkeit wegen Cilais?

Nen Freund hat 10 Pillen Cialis Generika im Internet bestellt. Die kamen dummerweise aus Indien und wurden vom Zoll beschlagnahmt. Freund hat auf Anhörungsbogen der Vernichtung zugestimmt. Nach über einem Jahr kriegt er jetzt ne Mitteilung, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. :-) Aber jetzt gibts dafür nen Ordnungswidrigkeitsverfahren. :-( Und die wollen das ganze nochmal wissen. Was soll das? Was soll er antworten? Was für Bußgelder gibts denn da so?
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #2  
Alt 14.12.2008, 23:20
price
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 18
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #3  
Alt 15.12.2008, 10:18
amigauser
Benutzer
 
Registriert seit: 06.09.2008
Beiträge: 31
Standard

wobei ich das nicht ganz verstehe....
=> strafverfahren eingestellt => vorgang abgeschlossen.
und soweit ich weiss kann man in D nicht 2 mal wegen der selben Sache verfolgt werden.
Zumal im Strassenverkehr das ganze anders funktioniert => Owi => Einspruch => Verhandlung sprich da gibts nur ne steigerung und keine abstufung nach unten.
Das hier wär ja schon nach dem Motto wenns fuer ein strafverfahren nicht gelangt hat mal schaun obs fuer ne ordnungswidrigkeit reicht....

gruss au
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #4  
Alt 15.12.2008, 20:22
Tomtom
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2007
Beiträge: 16
Standard

Hallo ribi,

in dem Anhörungsschreiben sind zu der Ordnungswidrigkeit, zu der jetzt das Verfahren geführt wird, bestimmt die §§ ... angegeben. Teile die doch ergänzend mit, sofern möglich. Dann kann ich eventuell weiterführende Informationen und Tipps geben. Ohne die Angabe der §§ ... ist das nicht möglich bzw. handelt es sich dann nur um Vermutungen.
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #5  
Alt 16.12.2008, 22:24
ribo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 5
Daumen runter

Zitat:
Zitat von Tomtom Beitrag anzeigen
Hallo ribi,

in dem Anhörungsschreiben sind zu der Ordnungswidrigkeit, zu der jetzt das Verfahren geführt wird, bestimmt die §§ ... angegeben. Teile die doch ergänzend mit, sofern möglich. Dann kann ich eventuell weiterführende Informationen und Tipps geben. Ohne die Angabe der §§ ... ist das nicht möglich bzw. handelt es sich dann nur um Vermutungen.
Es geht um eine Ordnungswidrigkeit nach §97 Abs. 2 Nr. 8 AMG. Verstoß gegen das Verbringungsgebot gem. §73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz.

Der Freund hat heute mit den Förstern telefoniert. Die sagten, dass das Bussgeld sowieso erlassen wird, egal ob Freund sich äußert. Aus den Meldungen in der Presse sollte jeder wissen, dass das illegal ist. Deswegen gibt es auch eigentlich keine Begründung von einem Bußgeld abzusehen.

Der Witz ist:
Freund hat auf einer deutschen Webseite Cialis bestellt.
Freund hat ein Rezept.
Freund hat Bestätigung vom Lieferanten, dass es legal ist.
Aber Fakt ist, dass aus Indien geliefert wurde und das kostet nun eben.

Bußgeld ist 125€. Für die Höhe ist die Menge egal. Es kommt nur auf den Wirkstoff an.

Weiter sagten die Förster, DocMorris wäre aber legal. Freund haut sich weg vor Lachen.

Strafverfahren eingestellt bedeutet das übelste ist abgewendet! Die haben akzeptiert, dass Freund keinen geweblichen Handel mit den Pillen treibt. Wie soll das auch mit 10 Pillen gehen? Heißt aber eben nicht dass die Sache erledigt ist. Deswegen gibts jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren.
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #6  
Alt 18.12.2008, 19:17
Tomtom
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2007
Beiträge: 16
Standard

Hallo ribi,

die gestellten Fragen sind mit Deinem Beitrag bereits beantwortet. Für mich ergibt sich dazu aber als weitere Frage: Wieso Verstoß gegen § 97 Abs. 2 Nr. 8 bzw. § 73 Abs. 1 AMG? Dort ist geregelt, dass derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, der "Arzneimittel in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt". Klar ist, dass der Lieferant, der sich nicht in Deutschland aufhält, die Tabs durch Versenden mit der Post in den Geltungsbereich dieses Gesetzes bringt. Bringt aber auch derjenige, der die Tabs nur via Internet bestellt, diese in den Geltungsbereich des Gesetzes? Der bringt doch nichts, sondern bekommt die Tabs, die der Lieferant nach Deutschland bringen. Für die Förster wird diese Frage möglicherweise zu spitzfindig sein. Vielleicht kann hier aber jemand anderes erklären, wieso ein Bestellen ein Verbringen und damit eine Ordnungswidrigkeit ist.

Geändert von Tomtom (18.12.2008 um 19:19 Uhr)
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #7  
Alt 04.02.2009, 20:37
samick20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 1
Standard Gibt es schon Neuigkeiten?

Hallo Ribo,

meine Bestelung wurde auch in Frankfurt gestoppt (10/08). Es ging um 20 Viagra aus Indien. Anhörungsbogen wurde zugeschickt. diesen habe ich ausgefüllt und der Einziehung der Tabletten zugestimmt. Nach meiner Erkenntnis soll dieser Bogen an den Staatsanwalt weitergeleitet werden. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Aber in deine Fall hat es ja auch ein Jahr gedauert. Was ist aus der Ordnungswidrigkeit geworden? Könntest Du mich bitte aufschlauen?
Danke!
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  Ordnungswidrigkeit wegen Cilais? Beitrag #8  
Alt 05.02.2009, 23:27
ribo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 5
Standard Keine Neuigkeiten

Seit dem 16.12. gibt es an der Front nichts Neues zu berichten. Aber es dauert alles ziemlich lange. Ein Jahr ist nichts ungewöhnliches. Scheinbar haben die Förster nichts bessere zu tun.
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bußgeld, generika, internet, ordnungswidrigkeit, zoll

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