Zitat:
Zitat von Tomtom
Hallo ribi,
in dem Anhörungsschreiben sind zu der Ordnungswidrigkeit, zu der jetzt das Verfahren geführt wird, bestimmt die §§ ... angegeben. Teile die doch ergänzend mit, sofern möglich. Dann kann ich eventuell weiterführende Informationen und Tipps geben. Ohne die Angabe der §§ ... ist das nicht möglich bzw. handelt es sich dann nur um Vermutungen.
|
Es geht um eine Ordnungswidrigkeit nach §97 Abs. 2 Nr. 8 AMG. Verstoß gegen das Verbringungsgebot gem. §73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz.
Der Freund hat heute mit den Förstern telefoniert. Die sagten, dass das Bussgeld sowieso erlassen wird, egal ob Freund sich äußert.

Aus den Meldungen in der Presse sollte jeder wissen, dass das illegal ist.

Deswegen gibt es auch eigentlich keine Begründung von einem Bußgeld abzusehen.

Der Witz ist:
Freund hat auf einer deutschen Webseite Cialis bestellt.
Freund hat ein Rezept.
Freund hat Bestätigung vom Lieferanten, dass es legal ist.
Aber Fakt ist, dass aus Indien geliefert wurde und das kostet nun eben.
Bußgeld ist 125€. Für die Höhe ist die Menge egal. Es kommt nur auf den Wirkstoff an.
Weiter sagten die Förster, DocMorris wäre aber legal. Freund haut sich weg vor Lachen.

Strafverfahren eingestellt bedeutet das übelste ist abgewendet! Die haben akzeptiert, dass Freund keinen geweblichen Handel mit den Pillen treibt. Wie soll das auch mit 10 Pillen gehen? Heißt aber eben nicht dass die Sache erledigt ist. Deswegen gibts jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren.