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  Brief vom Zoll Beitrag #1  
Alt 07.05.2009, 21:30
soloalbum
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 0
Standard Brief vom Zoll

Guten Tag zusammen,

vor ca. 6 Wochen hab ich 39 Tabltten eines Viagra Generikums bestellt und dies per Kreditkarte ezahlt. Dies Päckchen von Unbekannt wurde vom Zoll abgefangen und geöffnet.

Nun bekam ich ein Schreiben zugesendet indem mir mittgeteilt wurde das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Es besteht der Verdacht des Versuchs mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Handel zu treiben oder diese Arzneimittel an andere abzugeben. Dies stellt eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz in Tateinheit mit dem Verstoß gegen die Abgabenordnung dar. §§ 95 Absatz 1 Nr. 4 i.V.m. Absatz 2 AMG, §§ 23, 22 StGB und § 372 AO.

Es war für mich das erste mal das ich sowas bestellt habe und jetzt weiß ich gerade absolut nicht wie ich reagieren soll. Beigelegt war ein Anhörungsbogen in dem man direkt angeben kann wo man die Sachen bestellt hat etc. und ob man einer formlosen Einziehung zustimmt. Damit würde man aber gleichzeitig zugeben das man etwas bestellt hat. Ich denke dann wäre zumindest ein Bußgeld fällig.

Ist es nun besser das wahrheitsgemäß auszufüllen und anzugeben das es lediglich für den Eigengebrauch bestimmt war oder sollte man keine Stellungnnahme abgeben und hoffen das das Verfahren eingestellt wird. In wieviel Prozent der Fälle wird das Verfahren bei einer erstmaligen Tat eingestellt?

Ich bin bisher noch nicht straffällig geworden und weiß daher auch nicht welcher Aufwand bei 39 Tabeletten betrieben wird. Kann einem das wirklich als Handel ausgelegt werden oder gar eine Hausdurchsuchung angeordnet werden? Ich meine die haben eigentlich nichts außer dem Paket auf dem mein Name steht. Kann mir etwas nachgewiesen werden?

Bin doch etwas verzeifelt und hab Angst das hier etwas passieren könnte und würde mich über Ratschläge von Personen freuen die schon die selbe Erfahrung gemacht haben...gerne auch per PN an mich.

Ich weiß das Thema wurde schon mehrmals angeschnitten, aber ich hab bisher keine konkreten Aussagen zur Vorgehensweise gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Soloalbum
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  Brief vom Zoll Beitrag #2  
Alt 11.05.2009, 22:28
Manfred 55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 370
Cool Ruhig Blut!

Hallo soloalbum,

es stimmt, das Thema wurde schon öfters angeschnitten.
In diesem Fall ist es jedoch gut, daß Du es wieder mal ansprichst.
Es ist immer aktuell.

Gleich vorneweg – ich habe mir die gleichen Gedanken und Sorgen gemacht wie Du.
Ich kann Dich beruhigen.

Erstmal reagierst Du garnicht auf dieses Schreiben und wartest ab.
(Ich vermute, es kam - wie bei mir - nicht eingeschrieben.)

Ich weiß nicht, ob dann noch ein Schreiben kommt.
Vielleicht kann jemand etwas dazu schreiben.
Dann könnte man sich den Gang zum Anwalt und die Kosten sparen.
(Ich war mir auch nicht sicher und bin gleich zum Rechtsanwalt.)

Falls irgendwann doch eine Stellungsnahme notwendig wäre, sollte der Grundtenor immer sein:

Keine Ahnung – nichts bestellt!

Beweisen können sie Dir nichts und Du mußt Dich nicht selbst belasten.
Du mußt weder Angst haben noch verzweifelt sein.
Ich habe genauso gefühlt wie Du.

Mein Fall war Deinem sehr ähnlich – mein Verfahren ist vor kurzem, knapp 1 Jahr nach der Bestellung der Tabs eingestellt worden.
Das war eines der schönsten Schreiben die ich in meinem Leben bekommen habe.
Bei den entscheidenden Punkten mußte ich übrigens dem Rechtsanwalt sagen, was er machen sollte.

Dafür und für andere sehr wichtige Informationen mein Dank an dieses Forum!
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  Brief vom Zoll Beitrag #3  
Alt 12.05.2009, 19:03
soloalbum
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 0
Standard

Hallo,

erstmal danke für deine Antwort Manfred!

Ist der Anwalt bei dir denn aktiv geworden oder hat er dir geraten erstmal nicht auf den Brief zu reagieren? Wie war denn deine damalige Reaktion auf den Brief vom Zoll?

Richtig das Schreiben kam als normaler Brief, zumindest mußte ich keine Annahme quitieren. Naja ich möchte nur keinen Anwalt einschalten, da ich mir das derzeit absolut nicht leisten kann....die Jungs sind ja nicht gerade günstig.

Mfg

Soloalbum
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  Brief vom Zoll Beitrag #4  
Alt 12.05.2009, 22:24
Manfred 55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 370
Standard

Mein Anwalt ist aktiv geworden. Er hatte wohl mit solchen Sachen keine Erfahrung oder wollte Geld verdienen.
Ich habe den Anwalt natürlich erstmal gefragt, ob es nicht das Beste wäre, nicht auf das Schreiben zu reagieren, denn es wäre doch eine Art Eingeständnis.

Er meinte, es wäre möglich, daß die Angelegenheit dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden könnte und ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden könnte.
Und es ist mein gutes Recht, einen Anwalt einzuschalten.

Es kam zu keiner Verhandlung.
Der Anwalt hat bei der Stellungnahme sinngemäß geschrieben:

Mein Mandant hat nichts bestellt und kann sich auch nicht erklären, wieso die Sendung an ihn adressiert wurde.

Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, bleibt Dir keine Wahl.

Ich würde Dir Folgendes empfehlen:
Du wartest ab, ob noch ein Schreiben kommt.
Wenn dieses nicht eingeschrieben ist, ignorierst Du es wieder.
Wenn ein Einschreiben kommen sollte, meldest Du Dich hier nochmal.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß wegen 39 Tabs viel Aufhebens gemacht wird.
Bei mir waren es 40, Lieferung aus Indien. (Anfangsfehler!)
Die sind an den großen Fischen interessiert die Handel treiben.
Die müssen der Sache nachgehen - deutsche Gründlichkeit.

Wenn Du alles richtig machst, passiert Dir garnichts, nicht mal eine Owi.

Eine Hausdurchsuchung hast Du nicht zu befürchten.
Diesen Anhörungsbogen auf keinen Fall ausfüllen!

Du kannst Dich ja hier nochmal melden, wenn Du noch ein Schreiben bekommen solltest.
Ich denke, die Angelegenheit ist von allgemeinem Interesse.

Also - Kopf hoch!
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  Brief vom Zoll Beitrag #5  
Alt 13.05.2009, 20:41
soloalbum
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 0
Standard

Ja das hört sich eigentlich so an, als ob du genauso gut die Aussage hättest verweigern können und es wäre zum selben Ergebnis gekommen.

Naja ich kann mir schon einen Anwalt leisten...so ist das nicht, aber ich würde das gerne sinnvoller investieren, wenn es nicht nötig ist. Meiner Meinung nach kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen, falls man eine Aussage beim Staatsanwalt machen muß. Wobei ich das in diesem Fall eigentlich nach meinen Recherchen für sehr sehr unwahrscheinlich halte.
Darf ich mal fragen was dieser Schrieb vom Anwalt in etwas gekostet hat?

Bisher scheint leider noch niemand ähnliche Erfahrungen gemacht zu haben bzw. meldet sich sonst niemand zu diesem Thema. Ich bin noch am überlegen, ob ich zumindest den Personalbogen zurücksende, da ich ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen würde. Oder ich hab halt niiiiiemals einen Brief bekommen ...ich hoffe mal es war kein Einwurf Einschreiben, wobei sowas ja auch nicht wirklich zählt.


Haha ja das kann ich mir vorstellen das du nach dem Schreiben über das eingestellte Verfahren sicherlich ziemlich gut drauf warst. Ich hätte so ein Schreiben auch gerade gerne in der Hand.
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  Brief vom Zoll Beitrag #6  
Alt 13.05.2009, 22:25
Manfred 55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2008
Beiträge: 370
Standard

Zitat:
Zitat von soloalbum Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen, falls man eine Aussage beim Staatsanwalt machen muß. Wobei ich das in diesem Fall eigentlich nach meinen Recherchen für sehr sehr unwahrscheinlich halte.
Ja, das sehe ich genauso.

Zitat:
Zitat von soloalbum Beitrag anzeigen
Darf ich mal fragen was dieser Schrieb vom Anwalt in etwas gekostet hat?
Ich hab die Rechnung noch nicht. Ich bin selbst gespannt und melde mich.

Zitat:
Zitat von soloalbum Beitrag anzeigen
Oder ich hab halt niiiiiemals einen Brief bekommen ...ich hoffe mal es war kein Einwurf Einschreiben, wobei sowas ja auch nicht wirklich zählt.?
Eben, deswegen hast du keinen Personalbogen.

Zitat:
Zitat von soloalbum Beitrag anzeigen
Haha ja das kann ich mir vorstellen das du nach dem Schreiben über das eingestellte Verfahren sicherlich ziemlich gut drauf warst.
Ja, ich war sehr gut drauf und habe ein Fläschchen aufgemacht!
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  Brief vom Zoll Beitrag #7  
Alt 14.05.2009, 16:08
Tomtom
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2007
Beiträge: 16
Standard

Zoll, Polizei, Staatsanwalt oder auch Finanzämter verschicken die Post nicht mit Einschreiben oder Einwurfeinschreiben, sondern allenfalls mit Postzustellungsurkunde. Bei einer Postzustellungsurkunde wird der Brief perönlich übergeben oder ist bei der Post abzuholen. Der Erhalt ist durch Unterschrift zu bestätigen. Lag der Brief vom Zoll im Briefkasten, wurde dieser als einfacher Brief verschickt. In diesen Fällen wird der Zugang zwar vermutet. Es gibt bei der Behörde aber keinen Nachweis für den Zugang. Entsprechend kann argumentiert werden, der Brief sei nicht angekommen. Dass Briefe verschwinden bzw. nicht ankommen, ist nicht ungewöhnlich.

Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, berechnen üblicherweise 100,00 €, 150,00 € oder auch 200,00 € je Arbeitsstunde. Mit Besprechung, Durchsicht der Unterlagen und der Ausarbeitung des Schreibens kann ein entsprechendes Schreiben an den Zoll dann - abhängig von dem Arbeitstempo des jeweiligen Anwalts - zwischen 150,00 bis 500,00 € kosten. Alle Beträge sind aber nur zur groben Orientierung genannt.

Den Personalbogen würde ich zunächst nicht zurücksenden, sondern abwarten, ob noch ein weiteres Schreiben kommt.
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  Brief vom Zoll Beitrag #8  
Alt 15.05.2009, 09:41
Horst45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 0
Standard

Und was ist das zu erwartende Bußgeld eines solchen Vergehens?

Ich habe auch einen Brief bekommen und war erst sehr verunsichert, aber nachdem was ich hier lese, werd ich diesen auch nicht beachten. Brief war ein ganz normaler A4 Brief mit 1,45 EUR. Ohne Nachweis, ohne Übergabe.

Ich finde es eher witzig, dass Personen wegen 30 Stück als Händler bezeichnet werden.
Die Pharmaindustrie hat anscheinend wirklich ne gute Lobby...
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