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Verwarnug vom Regierungspräsidium
  Verwarnug vom Regierungspräsidium Beitrag #20  
Alt 05.03.2010, 17:01
assi05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 0
Standard Ja, schon wieder ein neuer User...

....der sich ziemlich über die Art und Weise wundert, wie ihr Euch hier gegenseitig ankackt.

Ich habe ebenfalls Post von der Post bekommen mit rangetackertem Schreiben vom HZA FRA und einem Merkblatt zur Thematik vom RP Darmstadt. (Ist nicht unüblich, DHL kassiert auch Einfuhrumsatzsteuer für den Zoll, wenn Du Ware in China bestellst)

Selbes Schreiben wie bei allen, Geschäftszeichen drin, Ware aufgezählt, Rechtsbelehrung und Abgabe an das RP Darmstadt - "von Rückfragen bitte ich abzusehen".

Heute, 2 Wochen später Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung von einem Herrn M. vom RP Darmstadt mit 35,- € Verwarnung und Möglichkeit zur Stellungnahme auf der Rückseite.

Vom Vorwurf des Handels wird nichts geschrieben, lediglich der Vorwurf der Bestellung und Verbringung in den Geltungsbereich des AMG. §69, 73, 97 & StPO §94 Beschlagnahme.

Ich habe in keinem der von Euch erwähnten Shops irgendwas bestellt und diese Diskussion ist mir wirklich auch scheissegal.

Fragen:

- zurückfaxen mit "ich weiss von nix?" - wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet? (welches auf jeden Fall höhere Gebühren mit sich bringt)

- einfach zahlen und die Sache ist gegessen, oder kommt dann noch irgendjemand und möchte Kohle für die Verletzung seines Patents?

Bitte sachliche Antworten und keine Anzweiflungen ob ich wirklich Post bekommen habe! Dann würde ich mir die Mühe nicht machen und hier schreiben!
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