Zoll, Polizei, Staatsanwalt oder auch Finanzämter verschicken die Post nicht mit Einschreiben oder Einwurfeinschreiben, sondern allenfalls mit Postzustellungsurkunde. Bei einer Postzustellungsurkunde wird der Brief perönlich übergeben oder ist bei der Post abzuholen. Der Erhalt ist durch Unterschrift zu bestätigen. Lag der Brief vom Zoll im Briefkasten, wurde dieser als einfacher Brief verschickt. In diesen Fällen wird der Zugang zwar vermutet. Es gibt bei der Behörde aber keinen Nachweis für den Zugang. Entsprechend kann argumentiert werden, der Brief sei nicht angekommen. Dass Briefe verschwinden bzw. nicht ankommen, ist nicht ungewöhnlich.
Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, berechnen üblicherweise 100,00 €, 150,00 € oder auch 200,00 € je Arbeitsstunde. Mit Besprechung, Durchsicht der Unterlagen und der Ausarbeitung des Schreibens kann ein entsprechendes Schreiben an den Zoll dann - abhängig von dem Arbeitstempo des jeweiligen Anwalts - zwischen 150,00 bis 500,00 € kosten. Alle Beträge sind aber nur zur groben Orientierung genannt.
Den Personalbogen würde ich zunächst nicht zurücksenden, sondern abwarten, ob noch ein weiteres Schreiben kommt.
|